Geheimhaltungsvereinbarung

Wir werden täglich mit geheimen und sensiblen Daten, die einer Geheimhaltung unterliegen, konfrontiert. Diesen Projekten geben wir oberste Priorität.

Kunden, die keine eigene Geheimhaltungsvereinbarung besitzen, haben die Möglichkeit, unsere Geheimhaltungsvereinbarung zu verwenden

Dritten Personen ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung der VON ALLMEN AG die Räumlichkeiten, in denen Kundenprojekte bearbeitet werden, zu betreten. Ausserdem haben wir mit allen unseren Mitarbeitern, die in unserem Unternehmen tätig sind, eine schriftliche Geheimhaltungspflicht vereinbart. Sämtliche Zeichnungen, Daten und Bauteile bleiben stets im Unternehmen.

Partnerunternehmen, die im Zuge der Projektabwicklung Anfragen oder Aufträge von VON ALLMEN AG erhalten, unterliegen ebenfalls dieser strengen Geheimhaltung.

COPYRIGHT ©
Auch wenn CAD-Daten bei der Firma VON ALLMEN AG erstellt und konstruiert werden – das Copyright bleibt weiterhin beim Kunden. Entwicklungen, Ideen und Kenntnisse, welche im Zuge der Zusammenarbeit entstanden sind, werden nicht für Eigenzwecke genutzt und auch nicht als Information an Partnerfirmen weitergegeben.

Stichworte rund um unser Angebot

Stichwortverzeichnis

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